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Mietbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mietbedingungen:



1. Für das Ausleihen von Sportgeräten ist eine Sicherstellung (Kaution) zu leisten. Diese kann ein Personaldokument, eine Kreditkartenkopie oder Bargeld sein.
2. Das Leihobjekt ist nicht versichert. Jeder Mieter haftet für eine ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte bis zur Höhe des Verkaufswertes der ausgeliehenen Produkte. Ausgenommen beim Kauf der Schutzgebühr sind Schäden bis € 300,- versichert! Im Falle eines Diebstahles muss der Kunde jedenfalls bei der örtlichen Polizei Behörde eine Anzeige erstatten. Selbstbehalt bei Diebstahl: E-Mountainbike  ab € 2.500,- /  ab E-Trekking € 2.500,- / Mountainbike € 650,- / City-Trekking € 450,- / Kinderbike € 280,- / Fully E-bike ab € 3.500,-
3. Die Hinterlegung einer Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die Ausrüstungsteile
4. Im Mietpreis inbegriffen ist die kostenlose Möglichkeit, auf ein anderes Modell der gleichen Preisklasse umzusteigen, bzw. gegen Aufpreis in eine höhere Mietklasse.
5. Mindestleihdauer für Räder/Ausrüstung: 1/2 Tag
6. Wird eine Ausrüstung erst nach 10.00 Uhr retourniert, ist der laufende Tag mit zu bezahlen. Eine nach 17.00 Uhr gemietete Ausrüstung wird erst ab dem nächstfolgenden Tag berechnet.
7. Der Vertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden und Mayrhofer & Schütz OG bei dem Sie Ihre Ausrüstung abholen und zurückgeben zustande.
8. Für alle Rechtsstreitigkeiten, in Zusammenhang mit oder in Bezug auf Reservierungen oder der Miete oder der Verwendung von Ausrüstungsgegenständen im Rahmen dieser Reservierung sind ausschließlich die nationalen Gerichte in Österreich zuständig.
9. Mietvorgänge finden auf eigene Gefahr statt. Mieter haben das Material vor der Benützung zu überprüfen und eventuelle Materialmängel zu reklamieren.
10. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrrad nicht an Dritte weiterzugeben. Mayrhofer & Schütz OG haftet nur für solche Verluste oder Schäden, die dem Teilnehmer oder Mieter infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des Stationspersonals entstehen. Eine Geltendmachung von Haftungsansprüchen aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.
11. Den Anweisungen des Mayrhofer & Schütz OG - Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen kann das Personal das Fahrrad während eines Mietvorgang einziehen. Ein Anspruch auf Rückgewähr des Teilnahmebetrages besteht nicht.
12. Jugendliche unter 18 Jahren müssen diese Bedingungen von ihren gesetzlichen Vertretern unterschreiben lassen.
13. Wir sind nicht verpflichtet Sie bei einer Rad Panne abzuholen. Rücktransportkosten müssen vom Kunden selber organisiert und bezahlt werden. Jedes Mietfahrrad ist mit einem Notfall-Reparatur-Set (Ersatzschlauch, Reifenheber, Pumpe) ausgestattet.

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